Der Unterstützungsvertrag

Die Grundlage für die Erbringung von Leistungen im AUW ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Nutzer des Angebots (sowie bei Bedarf dessen gesetzlichen Vertretung) und des Ambulant Unterstützten Wohnens. Der individuelle Unterstützungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Dienst AUW und dem Kunden, insbesondere die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

 


Der Vertrag umschreibt


• Ziele, Inhalt und Umfang der Dienstleistung (Beratung, Begleitung, Assistenzleistungen)


• die für die Leistung anfallenden Kosten


• Rechte und Pflichten der Beteiligten (z.B. beim Ausfall von Terminen)


• die Leistungsbeschreibung des Dienstes


• Vertragsdauer und Möglichkeiten der Kündigung des Vertragsverhältnisses


• den Umgang mit personenbezogenen Daten und Informationen


Der Individuelle Unterstützungsvertrag kann zusätzlich in einfacher Sprache und mit Bildern im Text verfasst werden.

 

Offene Behindertenarbeit und Unterstütztes Wohnen

Lore-Kullmer-Str. 179

93053 Regensburg


Tel: 0941-463761-0 (Vermittlung)
Fax: 0941-463761-59
e-mail: oba@rws-lh.de

 

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

 
 

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