Personenkreis

Unser Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger Behinderung,

 

  • die bei den Eltern leben und das Elternhaus verlassen möchten
  • die bereits alleine leben und feststellen, dass sie Unterstützung benötigen
  • die aus einer Wohnstätte in eine eigene Wohnung ziehen wollen

Es soll sichergestellt werden, dass bei einer Verschlechterung der persönlichen Kompetenzen (z.B. Alterungsprozesse etc.) ein Wechsel in eine andere Wohnform möglich ist. Deswegen besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Regensburger Wohnstätten gemeinnützige GmbH.

 

 

Vorraussetzungen, die von Seiten der Kunden vorliegen müssen, um Ambulant Unterstütztes Wohnen in Anspruch zu nehmen:

 

  • Erfüllung der Kriterien für den Anspruch auf Eingliederungshilfe (§§ 53 ff. SGB XII),
  • der ausdrückliche Wunsch des Betroffenen zur Inanspruchnahme des AUW
  • gewisse Fähigkeiten im lebenspraktischen Bereich
  • ein gewisses Ausmaß an räumlicher Orientierung
  • ein gewisses Maß an sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten
  • ein relatives Ausmaß an Pflege und therapeutischen Hilfen

 

Kriterien, die Ambulant Unterstütztes Wohnen ausschließen:

 

  •  primäre Suchterkrankung
  • massive Selbst- und Fremdgefährdung
  • Unfähigkeit oder fehlende Einsicht, sich an Absprachen zu halten
  • ausschließlicher Wunsch Dritter (gesetzlicher Betreuer, Angehörige, Leistungsträger)
  • fehlende Infrastruktur, um eine bedarfsgerechte Hilfe ermöglichen zu können
 

Offene Behindertenarbeit und Unterstütztes Wohnen

Lore-Kullmer-Str. 179

93053 Regensburg


Tel: 0941-463761-0 (Vermittlung)
Fax: 0941-463761-59
e-mail: oba@rws-lh.de

 

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

 
 

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