Beratung

Erstkontakt

Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben oder unseren Dienst in Anspruch nehmen möchten, dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt zum Fachdienst des AUW auf. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann, wie eine ambulante Wohnunterstützung in Ihrem Fall aussehen könnte. Dabei können wir uns bereits über Ihren Hilfebedarf unterhalten, der nachträglich in einem Hilfeplan schriftlich festgehalten wird.

Wohnungssuche

Wir beraten Sie gerne bei der Wohnungssuche (z.B. bei Mietgesuchen, Anspruch auf Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein, Wohnbaugesellschaften). Zusätzlich gibt es im Rahmen der Sozialhilfe die Möglichkeit, Leistungen wie z.B. Umzugshilfen, Erstausstattungszuschüsse oder andere einmalige Hilfen zu beantragen.

Antragsstellung

Um eine bedürfnisgerechte Unterstützung leisten zu können, wird nach der Beratung durch das AUW der Hilfebedarf in einem persönlichen Gespräch mit dem AUW-Interessenten (evtl. unter Beteiligung von Familienangehörigen, gesetzlichen Betreuern, Sozialdiensten, Wohnheimpersonal) geklärt und festgeschrieben.

Der individuelle Bedarf wird dann in wöchentlich zu erbringende AUW-Fachleistungsstunden umgelegt. Im Rahmen der Eingliederungshilfe §53 ff. SGB XII bzw. der Teilhabeleistungen nach § 55 SBG IX kann dann durch den AUW-Interessenten bzw. seinen gesetzlichen Vertreter beim überörtlichen Sozialleistungsträger (in der Regel der Bezirk) ein Antrag auf Kostenübernahme der AUW-Fachleistungsstunden gestellt werden.
Darüber hinaus können im Einzelfall auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z.B. Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, o.ä.) in Anspruch genommen werden. Diese sind dann gesondert zu vereinbaren.

 
 
 

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