Vorraussetzungen für die Aufnahme in die Förderstätte sind:
• „Berufsberatung“ bei der Agentur für Arbeit mit Feststellung, dass der Interessent nicht in eine berufsfördernde Maßnahme vermittelt werden kann
• Antragstellung beim Bezirk Oberpfalz auf Eingliederungshilfe
Anschließend erfolgt ein Termin zur Regelung der Formalitäten und zur Klärung des Hilfebedarfs.
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