Regensburger Werkstätten

Das Gefühl, gebraucht zu werden, am Arbeitsleben teilzunehmen und einen wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft zu leisten, bedeutet den Menschen mit Behinderung so viel, wie jedem von uns. Daher erfüllen die Regensburger Werkstätten als anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einen sozialen sowie einen wirtschaftlichen Auftrag, der im Sozialgesetzbuch IX § 136 festgelegt ist.
Die Berufliche Rehabilitation und das Schaffen von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen stehen bei uns im Vordergrund. Wirtschaftliche Vorgaben stehen dem sozialen Auftrag nicht konträr gegenüber, sondern sind dessen notwendige Entsprechung. Voraussetzung für die soziale Teilhabe sind Produktions- und Dienstleistungsaufträge aus der freien Wirtschaft, sowie der Vertrieb von Eigenprodukten.
Die Regensburger Werkstätten verfügen über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen, sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Arbeitsbegleitende Maßnahmen unterstützen die ganzheitliche Persönlichkeitsentfaltung.

Erfahren Sie mehr über die Regensburger Werkstätten in unserem

 

Wir sind Mitglied in der

 

Im Juli 2010 feierten die Regensburger Werkstätten ihr 40-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass wurde eine Festschrift herausgegeben.

 

Am 29. April 2015 unterzeichneten 17 Vertreter von namhaften Körperschaften, Institutionen und Wirtschaftsunternehmen das "Bündnis für inklusive Arbeit".


Für weitere Informationen haben wir Ihnen hier Folgendes zur Verfügung gestellt:


Artikel, Berichte und Dokumente von 2015 bis Heute


"Regensburger Erklärung: Lokales Bündnis für einen inklusiven Arbeitsmarkt"


Aktueller Newsletter von "Regensburg Inklusiv"

 
 
 
 

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