Kurzzeitbetreuung zur Entlastung der Pflegeperson
Die Regensburger Wohnstätten halten Plätze für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit einer geistigen Behinderung bereit. Eltern und sonstige Pflegepersonen haben somit bei Verhinderung der Pflegeperson die Möglichkeit, die häusliche Pflege in den Regensburger Wohnstätten fortführen zu lassen.
In der im Landkreis Regensburg in der Gemeinde Obertraubling gelegenen Wohnstätte steht ein rollstuhlgeeigneter Wohnplatz für Damen und Herren zur Verfügung.
In der am Europakanal gelegenen Wohnstätte wird ein rollstuhl-geeigneter Platz bereitgehalten, der für Damen und Herren geignet ist.
Auch in den anderen Einrichtungen wird nach Möglichkeit ein Platz kurzfristig zur Verfügung gestellt, wenn es die Belegungssituation erlaubt. Diese Kurzzeitplätze stehen das ganze Jahr zur Verfügung. Bei der Terminplanung ist jedoch zu beachten, dass gerade in Urlaubszeiten sehr viele Anmeldungen Berücksichtigung finden wollen. Es ist deshalb ratsam, die Planungen und Termine außerhalb der Haupturlaubszeit August, sowie der Betriebsferien in den Regensburger Werkstätten zu legen.
Gründe für die Unterbringung
Anmeldung
Eine rechtzeitige Anmeldung (in der Regel 4 Wochen vor dem Aufnahmetag) ist unbedingt erforderlich (Notfälle ausgenommen). Dies kann vorab auch telefonisch erfolgen. Im Anschluss daran wird ein umfassendes Aufnahmegespräch geführt und dabei der Hilfebedarf ermittelt.
Anmeldungen nehmen entgegen | Telefon | |
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Offene Behindertenarbeit | (0941)463761-0 | oba@rws-lh.de |
Wohnstättenleitung | (09453)99895-102 | bernhard.schmid@lebenshilfe-regensburg.de |
Verwaltung | (09453)99895-100 | wohnstaetten@lebenshilfe-regensburg.de |
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen vor der Aufnahme erfüllt bzw. gegeben sein:
Die mitzubringende Wäsche muss mit Namen gekennzeichnet sein.
Kosten
Die Kosten für die Unterbringung in den Regensburger Wohnstätten richten sich nach den mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe vereinbarten Tagessätzen und der jeweiligen Hilfebedarfsgruppe, die im Aufnahmegespräch festgestellt wurde.
Die Kosten werden auf Antrag von folgenden Kostenträgern übernommen:
Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag gemäß §39 SGB XI den Kostenanteil für die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, sofern für den Pflegebedürftigen mindestens Pflegestufe 1 anerkannt wurde. Nicht übernommen werden die Kostenanteile für die Unterbringung und die weiteren Betreuungsleistungen in den Regensburger Wohnstätten.
Sozialhilfeträger
Der Bezirk Oberpfalz übernimmt auf Antrag den über den Anteil der Pflegekasse hinausgehenden Betrag, abzüglich einer ggf. zumutbaren Eigenleistung. Der Kostenübernahmeantrag ist jedoch vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Stiftung Lebenshilfe Regensburg
Nicht gedeckte Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege können auf Antrag von der Stiftung der Lebenshilfe Regensburg getragen werden. Dabei müssen vorrangig die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der Pflege-/Betreuungskosten ausgeschöpft werden. Die Stiftung der Lebenshilfe Regensburg tritt erst nachrangig als Kostenträger auf.
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