28.03.2021
Die seit 21.03.2020 geltende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurde durch die
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
aktualisiert. Damit sind im Zusammenhang mit den darin verfügten Kontaktbeschränkungen bis 18.04.2021 u.a. weiterhin Besuche der Wohnstätten der Lebenshilfe Regensburg untersagt.
Unter Einhaltung der nachstehende Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege konnte jedoch eine entsprechende Besuchsregelung getroffen werden.
Über Einzelheiten gibt gerne die jeweilige Einrichtungsleitung Auskunft. Dort können auch die zwingend erforderlichen Terminabstimmungen getroffen werden.
Das Schutz- und Hygienekonzept (2 MB) der Regensburger Wohnstätten.
zum Download. Stand 26.06.2020 mit Ergänzungen vom 08.03.2021
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