Rechtliche Rahmenbedingungen
Als oberster Grundsatz ist im Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 verankert, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Die Förderstätte ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe mit dem Ziel der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und der Vorbereitung auf eine berufliche Rehabilitation. Die §§136 ff SGB IX regeln die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Menschen mit Behinderung, welche die Voraussetzungen für eine Werkstätte nicht erfüllen sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind.
Personenkreis
Die Förderstätte bietet erwachsenen Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung, die in der Regel eine schulische Förderung durchlaufen oder die Schulpflicht erfüllt haben und die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder nicht mehr die Werkstatt für behinderte Menschen besuchen können, einen zweiten Lebensraum an. Der Übergang zur Förderstätte kann direkt nach dem Schulbesuch, zu einem späteren Zeitpunkt oder z.B. bei entsprechend zunehmendem Unterstützungsbedarf, von der Werkstatt in die Förderstätte erfolgen.
Der Personenkreis der Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung ist in sich differenziert.
Zu ihm gehören Erwachsene mit im Wesentlichen folgenden Beeinträchtigungen:
- Schwere geistige Behinderung
- Erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen z.B. hohe Anfallsbereitschaft, körperliche Behinderung, Sinnesbehinderungen, …
- Spezifisches Ausdrucksverhalten
- Spezifisches Kommunikationsverhalten
- Instabiler Gesundheitszustand
- Hoher Unterstützungsbedarf in wesentlichen Lebensbereichen
Aufnahmeprozess
Nach einem Erstgespräch zwischen den gesetzlichen Betreuern und der Förderstättenleitung erfolgt in der Regel ein Praktikum des Interessenten in der Förderstätte, um ein Kennenlernen zu ermöglichen und zu ermitteln, ob dies Förderstätte die geeignete Einrichtung darstellt.
Anschließend wird eine Antragstellung auf Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger gestellt.
Die Abwicklung der Formalitäten zur Aufnahme erfolgt in einem weiteren Termin mit der Förderstättenleitung.
Zielsetzung
Die Anbahnung und Förderung von Arbeitsleistung ist ein Grundziel der Arbeit in der Förderstätte.
Die Förderstätte ist Lebensraum mit Lern-, Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten und unterstützt/ergänzt die Bemühungen der Familie.
Die Förderstättenbesucher werden in ihren persönlichen, körperlichen, sozialen und geistigen Fähigkeiten individuell und ganzheitlich angenommen, geachtet, respektiert und gefördert.
Durch eine Vielzahl gruppenübergreifender Angebote, gemeinsamen Speiseräumen und miteinander genutzten Snoezelenräumen wird das Miteinander gefördert.
Die Gruppenübergreifenden Angebote decken unter anderem den Bereich Hauswirtschaft, Kreativität, Mobilität und Bewegung, Musik und Entspannung ab.
Kapazität und Öffnungszeiten
Die Förderstätte bietet Menschen mit schwerer und Mehrfachbehinderung in Kleingruppen tagsüber ein Betreuungs, Förder – und Versorgungsangebot an.
Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 07:50-15:45 und am Freitag von 07:50-14:00.
Örtlichkeiten und Räumlichkeiten
Kirchhoffstr. 10, 93055 Regensburg/Burgweinting
Michael-Bauer-Str. 8, 93138 Lappersdorf
Die Förderstätten mit jeweils 4 Gruppenräumen und den dazugehörigen Therapie- und Ruheräumen, Garderoben, WC´s und großzügigen Pflegebädern sowie gruppenübergreifenden Räumen schaffen die optimalen Voraussetzungen für eine individuell angepasste Betreuung und Förderung.
Personal
Gruppenleiter
HEP/Erzieher/Sozialpädagoge/Gesundheits- und Krankenpfleger/Ergotherapeuten
Betreuungskraft
Kinderpfleger/Heilerziehungspflegehelfer
Unterstützende Kräfte
Azubis, FSJ
Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie
werden von externen Praxen auf „Hausbesuchsbasis“ in der Förderstätte durchgeführt, sodass ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den Therapeuten und dem Gruppenpersonal gewährleistet ist.