Angebot und Organigramm

Wohnen heißt Zuhause sein…

Unsere gemeinschaftlichen Wohnstätten im Stadt und Landkreis Regensburg stehen allen betreuten Mitarbeiter*innen der WfbM Regensburg offen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht in Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vor. Zudem ist in Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft verbindlich geregelt. Diese Rechte kann der behinderte Mensch nur in einer auf seine Bedürfnisse Rücksicht nehmenden Umgebung verwirklichen. Die Regensburger Wohnstätten tragen diesen Rechten durch die Schaffung von differenzierten Wohnangeboten Rechnung.


Menschen mit geistiger Behinderung können bei uns so normal wie möglich leben und dazu jede notwendige Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Betreuungsbedarf, Grad der Selbständigkeit und persönliche Wünsche sind ausschlaggebend für die Wahl der Wohnform.  Als Leitlinie der Arbeit in den Regensburger Wohnstätten gilt deshalb das Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe und insbesondere die darin getroffene Aussage:

„Wohnen so selbständig wie möglich mit so viel Unterstützung wie nötig“


Wesentliche rechtliche Grundlagen

Bei den Wohnstätten handelt es sich um „gemeinschaftliches Wohnen“ für volljährige Menschen mit Behinderung im Sinne des zweiten Teils des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und der hierzu geltenden Ausführungsverordnung.


  • Sozialgesetzbuch – SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
    Eingliederungshilfe (insbesondere §§ 99 ff, 123 ff SGB IX)
  • Bayerischer Rahmenvertrag zu § 79 Abs. 1 SGB XII
  • Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für die Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G;
    W-E-K; W-E-G in der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Übergangsvereinbarung vom 13.02.2019

Leistung

Ziel des Wohnangebotes ist es, dass alle Bewohner*innen ein Leben so selbständig wie möglich führen können, und dass ihnen so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie jede /jeder für sich braucht. Maßgebend dafür sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse und Unterstützungswünschen. (siehe Grundsatzprogramm der Lebenshilfe). Für die Bewohner*innen der Regensburger Wohnstätten bedeutet dies, die Ermöglichung eines „selbstbestimmten“ Lebens, das Vermitteln von Geborgenheit und Angenommensein sowie die angemessene Hilfe zur Entwicklung ihrer natürlichen Anlagen und Fähigkeiten.

Ziel der Unterstützung in den Regensburger Wohnstätten ist zudem die Ermöglichung umfassender Teilhabe und Inklusion für die Bewohner*innen beim Wohnen, Freizeit und Zusammenleben im gemeinschaftlichen Wohnen und in der Gesellschaft. Die Bewohner*innen beschäftigen sich mit dem, was für sie interessant und im Leben wichtig ist. Zum Beispiel mit ihrem Glauben, ihren Überzeugungen oder ihrem Hobby.

Das pädagogische Konzept umfasst im Einzelnen folgende Ziele:

  • Trennung: Arbeit – Wohnen
  • strukturierter Tages- und Jahresrhythmus,
  • ein von Bewohner*innen eigenverantwortlich geplanter Lebenslauf
  • erforderliche wirtschaftliche Versorgung
  • Respektierung von persönlichen Bedürfnissen
  • Recht auf Partnerschaft und Sexualität
  • digitale Teilhabe
Skip to content