Stiftung

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Stiftung Lebenshilfe Regensburg

Die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung, insbesondere mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung, in allen Lebenslagen. Diesen Zweck verfolgt die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“.

Eine gesellschaftliche Aufgabe zu deren Bewältigung die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ gegründet wurde, um eine „Schatztruhe“ zu füllen, aus der die verschiedenen Hilfen für die betroffenen Menschen und Ihre Familien finanziert werden können.

Die Elternvereinigung Lebenshilfe Regensburg trägt mit dieser Stiftung gemäß dem Subsidiaritätsprinzip dazu bei, den Menschen mit einer Behinderung ihren inklusiven Platz in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen, so wie es das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorsieht.

Stiftungszweck

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Wirkungsbereich der Lebenshilfe Regensburg.
  2. Der Stiftungszweck wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
    a) Förderung von Menschen mit Behinderung, unter anderem in Fragen der Betreuung, der Beschäftigung, des Wohnens, der Offenen Hilfen und therapeutischen Maßnahmen.
    b) Öffentlichkeitsarbeit für die Zwecke der Stiftung
    c) Unterstützung und Förderung spezieller Ausbildung des Fachpersonals.
  3. Die Stiftung kann sich zur Erreichung ihres Zweckes an anderen juristischen Personen beteiligen, juristische Personen gründen oder Vereinen beitreten; die Unterstützung anderer juristischer Personen ist nur zulässig, soweit diese selbst steuerbegünstigt sind.
  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung kann in ihrer Eigenschaft als Förderstiftung anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese mit den Mitteln dem Satzungszweck entsprechende Ziele verfolgen. (§ 58 Nr. 1 und 2 AO)

Die Stiftung Lebenshilfe Regensburg soll Garant sein, dass gegebene Mittel zielgerichtet und auf Dauer ihrem Zweck zugeführt werden. Darüber hinaus soll die Stiftung auch in Zukunft sicherstellen, dass bestehende Einrichtungen und Dienste optimal weiterarbeiten und neue Hilfen, orientiert am Bedarf des Menschen mit Behinderung, entwickelt werden können.
Für alle, die finanzielle Mittel zugunsten behinderter Menschen zur Verfügung stellen wollen, soll die Stiftung eine sichere, zuverlässige und langfristige Möglichkeit hierfür bieten.

Die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ fördert folgende Einrichtungen und Dienste

  • Werk- und Förderstätten mit über 600 Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung
  • Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung mit über 200 Plätzen im gemeinschaftlichen Wohnen sowie ambulante inklusive Wohnprojekte wie z.B. Wohnen in Familien
  • Fahrdienste für die tägliche Beförderung von 250 betreuten Mitarbeitern von Zuhause zur Werkstatt und zurück.
  • Offene Behindertenarbeit im Rahmen der Betreuung und Assistenz behinderter Menschen sowie der Entlastung und Unterstützung betroffener Familien.
  • Ambulante Pflegedienste für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige
  • Aktionsgruppen und „Peer Counseling“ wie z.B. der Elternrunde Down-Syndrom
  • Freizeitangebote, Kunst-. Musik- und Sportgruppen wie der Begleitung der Veeh-Harfengruppe oder der Theatergruppe „Kraut und Rüben“

und finanziert die Entwicklung neuer Hilfs- und Unterstützungsangebote.


Unterstützung

Damit die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ ihre Ziele erreichen kann, benötigt sie die Unterstützung von Menschen, die durch Zuwendungen an die Stiftung die Arbeit des Vereins Lebenshilfe Regensburg und ihrer Einrichtungen unterstützen und fördern wollen. Dies ist über folgende Wege möglich:

Spenden

Spenden gehen anders als Zustiftungen nicht in das Stiftungsvermögen ein, sondern werden zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben. Mit einer Spende helfen Sie sofort und einmalig. Daher ist eine Spende besonders geeignet, wenn Sie schnell und unmittelbar helfen wollen.

Zustiftungen

Zustiftungen gehen in das Stiftungsvermögen ein und erhöhen dadurch das Stiftungskapital. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals fließen dann die Fördergelder für den Stiftungszweck. Mit einer Zustiftung helfen Sie daher mit, die Leistungsfähigkeit der „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ auf Dauer sicher zu stellen und zu erhöhen.

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Sie kann sowohl aufgrund testamentarischer Verfügung als auch als Zuwendung zu Lebzeiten erfolgen. Bei einem Stiftungsfonds stiften Sie Ihr Vermögen zweckgebunden und dauerhaft in den Kapitalstock der „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“. Dort wird es als eigenständiger Teil des Stiftungsvermögens verwaltet. Sie können Namen und Zweck des Stiftungsfonds bestimmen.

Als Teil des Grundstockvermögens dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung.

Stifterdarlehen

Wenn Sie über Barvermögen verfügen, das Sie gegenwärtig nicht benötigen, auf das Sie jedoch später zurückgreifen möchten, können Sie die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ wirkungsvoll unterstützen.

Sie überlassen der Stiftung in Form eines so genannten Stifterdarlehens die Verwaltung Ihres Vermögens auf Zeit. Für einen vertraglich festgelegten Zeitraum übernimmt die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ die Anlage des von Ihnen gewährten Darlehensbetrags. Am Ende des Zeitraums steht Ihnen der nominale Betrag wieder zur Verfügung. Nur die Zinserlöse verbleiben im Besitz der Stiftung.

Auf diese Weise legen Sie Ihr Festgeld wohltätig an und bleiben trotzdem flexibel. Gleichzeitig vermeiden Sie die Zinsabschlagsteuer, da die Zinsen der „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ zufließen und diese von der Körperschaftsteuer befreit ist.

Testamentarische Verfügungen

Auch mit einem Testament zu Gunsten der „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ können Sie helfen, die Lebenssituation der Menschen mit einer Behinderung zu verbessern. Das Einbringen einer Zustiftung erfolgt dann in Form eines eigenhändigen und handschriftlichen Testaments, eines notariellen Testamentes oder in einem Erbvertrag.

Quellenangaben:

  • Bundesverband deutscher Stiftungen
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe

Bankverbindung

Raiffeisenbank Alteglofsheim-Hagelstadt
IBAN: DE45 7506 9055 0000 3263 99

Postadresse

Stiftung Lebenshilfe Regensburg
Michael-Bauer-Str. 16
93138 Lappersdorf

Steuerliche Vorteile

Die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ ist eine gemeinnützig anerkannte Stiftung. Das heißt: Zustiftungen gehen ohne Abzug von Steuern direkt in das Vermögen der Stiftung über. Auch für Sie als Stifter oder Spender bedeutet die Gemeinnützigkeit steuerliche Vorteile.
So sind zum Beispiel

Zustiftungen in eine Stiftung

gem. § 10b Abs. 1a EStG im Jahr der Zuwendung und in den folgenden 9 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million € oder

Unternehmen als Spender oder Stifter

Auch als Unternehmer können Sie Spenden oder Zustiftungen bis zu vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Spenden in eine Stiftung

gem. § 10b Abs. 1 EStG bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Zustiftungen von geerbtem oder geschenktem Vermögen

die innerhalb von 24 Monaten auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen werden, sind Erbschafts- oder Schenkungssteuerfrei. Bereits gezahlte Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird Ihnen zurückerstattet. (Eine solche Zustiftung kann jedoch nicht gleichzeitig als Sonderausgabe steuerlich wirksam abgesetzt werden!)

Stiftungsrat und Vorstand

Friedrich Weinbeck
Vorsitzender Lebenshilfe Regensburg

Johann Pollinger
Stellvertretender Vorsitzender Lebenshilfe Regensburg

Gertrud Maltz-Schwarzfischer
Oberbürgermeisterin

Sylvia Stierstorfer
Mitglied des Landtags

Erich Dollinger
Altbürgermeister

Dr. Rudolf Dobmeier
Rechtsanwalt

Dr. Peter Götz
Notar a.D.


Stiftungsvorstand

Herr Johann Halbritter
Vorstandsvorsitzender

WfbM Lappersdorf
Tel: (09401) 9626-14

Herr Dieter Janack
stellv. Vorstandsvorsitzender

Lebenshilfezentrum „Rupert Schmid“
in Gebelkofen
Tel: (09453) 99 89 5 – 101

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