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Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Wirkungsbereich der Lebenshilfe Regensburg.
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Der Stiftungszweck wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Förderung von Menschen mit Behinderung, unter anderem in Fragen der Betreuung, der Beschäftigung, des Wohnens, der Offenen Hilfen und therapeutischen Maßnahmen.
b) Öffentlichkeitsarbeit für die Zwecke der Stiftung
c) Unterstützung und Förderung spezieller Ausbildung des Fachpersonals.
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Die Stiftung kann sich zur Erreichung ihres Zweckes an anderen juristischen Personen beteiligen, juristische Personen gründen oder Vereinen beitreten; die Unterstützung anderer juristischer Personen ist nur zulässig, soweit diese selbst steuerbegünstigt sind.
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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
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Die Stiftung kann in ihrer Eigenschaft als Förderstiftung anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese mit den Mitteln dem Satzungszweck entsprechende Ziele verfolgen. (§ 58 Nr. 1 und 2 AO)
Die Stiftung Lebenshilfe Regensburg soll Garant sein, dass gegebene Mittel zielgerichtet und auf Dauer ihrem Zweck zugeführt werden. Darüber hinaus soll die Stiftung auch in Zukunft sicherstellen, dass bestehende Einrichtungen und Dienste optimal weiterarbeiten und neue Hilfen, orientiert am Bedarf des Menschen mit Behinderung, entwickelt werden können.
Für alle, die finanzielle Mittel zugunsten behinderter Menschen zur Verfügung stellen wollen, soll die Stiftung eine sichere, zuverlässige und langfristige Möglichkeit hierfür bieten.
Die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ fördert folgende Einrichtungen und Dienste
- Werk- und Förderstätten mit über 600 Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung
- Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung mit über 200 Plätzen im gemeinschaftlichen Wohnen sowie ambulante inklusive Wohnprojekte wie z.B. Wohnen in Familien
- Fahrdienste für die tägliche Beförderung von 250 betreuten Mitarbeitern von Zuhause zur Werkstatt und zurück.
- Offene Behindertenarbeit im Rahmen der Betreuung und Assistenz behinderter Menschen sowie der Entlastung und Unterstützung betroffener Familien.
- Ambulante Pflegedienste für Menschen mit geistiger Behinderung
- Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige
- Aktionsgruppen und „Peer Counseling“ wie z.B. der Elternrunde Down-Syndrom
- Freizeitangebote, Kunst-. Musik- und Sportgruppen wie der Begleitung der Veeh-Harfengruppe oder der Theatergruppe „Kraut und Rüben“
und finanziert die Entwicklung neuer Hilfs- und Unterstützungsangebote.