Vor der Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM sind das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich vorgeschaltet (nach SGB IV § 136)
Die Werkstatt führt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Rehabilitationsträger das Eingangsverfahren durch. Aufgabe des Eingangsverfahrens ist unterstützt von vorhandenen Unterlagen und Informationen, insbesondere von Vorgutachten bei jedem Einzelnen festzustellen, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Zudem wird abgeklärt welche Bereiche und Arbeitsfelder und welche Beschäftigungsmöglichkeiten in Betracht kommen.
Die Dauer des Eingangsverfahrens beträgt 3 Monate. Nach Beendigung des Eingangsverfahrens gibt die Werkstatt gegenüber dem Reha-Träger eine Stellungnahme bezüglich der Frage ab, welche Institution die geeignete Einrichtung ist oder gegebenenfalls sogar eine Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Ist die Werkstatt der geeignete Ort zur beruflichen Förderung schließt sich der Berufsbildungsbereich unmittelbar daran an.
© 2022 Lebenshilfe Regensburg - Michael-Bauer-Straße 16, 93138 Lappersdorf - E-Mail: info@lebenshilfe-regensburg.de