Produktionsbereiche

Die Regensburger Werkstätten verfügen über ein breites Spektrum an Fachabteilungen (Metall, Holz, Montage, Textil, Wäscherei, Grüne Gruppe), in welchen die vielfältigsten Aufträge für Industrie und Dienstleistungssektor abgewickelt werden können.
Wir übernehmen gerne und jederzeit Produktions- und Fertigungsaufträge für sie. Als innovatives Unternehmen sind wir auch offen für neue Produktionsanfragen.


Wir sind für über 120 Betriebe in der Region wichtiger Dienstleistungspartner. Unsere Kunden schätzen unsere Zuverlässigkeit, Termintreue und den hohen Qualitätsstandard bei flexibler Fertigung. Die Bearbeitung und Herstellung auch von komplizierten Produkten wird durch die Aufteilung der Arbeitsvorgänge in Einzelschritte und den Einsatz von geeigneten Vorrichtungen möglich. Unsere behinderten Mitarbeiter können dank der Förderung und Unterstützung durch unsere Fachkräfte sehr produktiv arbeiten.


Dabei berät sie unsere Produktionsleitung im Einzelnen, welche Arbeiten von der Werkstatt übernommen werden können und erstellt ein entsprechendes Angebot.

Noch ein Vorteil für Sie – die Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für Behinderte zur Beschäftigung Behinderter beitragen, können 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenen Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Berechnungsbeispiel

Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer)                                           10.000 Euro
- Materialanteil                                                                                              2.000 Euro


Anrechenbarer Betrag (auf Arbeitsleistung)                                           8.000 Euro
Der anrechenbare Anteil beträgt dann
50 % von 8.000 =                                                                                         4.000 Euro

Vorraussetzung für die Anrechung ist, dass die Aufträge innerhalb des Jahres, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht, von der Werkstatt für Behinderte ausgeführt und vom Auftraggeber bis spätestens 31. März des Folgejahres vergütet werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Produktionsleitung.

 
 
 

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