Ergebnisqualität ist als Zielerreichungsgrad der Leistungserbringung zu verstehen. Dabei wird das angestrebte Ziel mit dem tatsächlich erreichten Zustand verglichen. Die Zufriedenheit des Bewohners spielt bei der Beurteilung des Ergebnisses eine bedeutsame Rolle. Seine Entwicklung ist Indikator für die Qualität der erbrachten Leistung.
Ergebnisse des Hilfeprozesses werden anhand der festgelegten Ziele regelmäßig überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird zwischen der Einrichtung und dem Hilfeempfänger bzw. seinem Angehörigen oder Betreuer erörtert und in der Betreuungsdokumentation festgehalten. Dabei werden die zuständigen Mitarbeiter, die Wohnstättenleitung, der Vorstand, der Heimbeirat und der Elternrat eingebunden.
Wenn das pädagogische Ziel nicht erreicht wurde, müssen die Ursachen dafür gefunden werden. Dabei muss der Förderprozess überdacht werden und beginnt von neuem. Die Beurteilung/Bewertung der Betreuung und Förderung zeigt die Leistungsfähigkeit und dient der Qualitätssicherung.
Die Ergebnisqualität zeigt die Realisierung unserer Ziele auf. Sie wird bei jedem Bewohner je nach Art der Behinderung und Mitarbeit unterschiedlich sein. Ergebnisse können u.a. der Erhalt oder die Verbesserung der Leistungsfähigkeit bzw. die Vermeidung oder Verminderung gesundheitlich begründeter Abbauprozesse sein.
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